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#wirsindstadt - Die Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee schreibt Planstellen für eine/einen 1 Ärztin/Arzt für Allgemeinmedizin in der Abteilung Gesundheit, Jugend und Familie in Voll- bzw. Teilzeit (mindestens 20 Wochenstunden) mit facharztentsprechender krankenanstaltenäquivalenter Entlohnung aus: Aufgabengebiet: · Arbeitsmedizinische Betreuung und Beratung in allen Fragen des betrieblichen Gesundheitsschutzes der Mitarbeiter/innen sowie der Führungskräfte der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee gemäß dem Kärntner Bedienstetenschutzgesetz · Arbeitsplatzbegehungen/-evaluierung, Beurteilung von Arbeitsplatzbedingungen und Erarbeitung der sich daraus ergebenden präventiven Maßnahmen · Durchführung von Eignungs- und Folgeuntersuchungen gem. VGÜ · Durchführung von Einstellungsuntersuchungen · Tätigkeiten in Bedienstetenschutzgremien sowie Abgabe arbeitsmedizinischer Stellungnahmen · Aktive und interdisziplinäre Zusammenarbeit mit den Präventivkräften und Interessensvertretungen Anforderungsprofil: · Medizinische Ausbildung mit ius practicandi · Diplom für Arbeitsmedizin · Ermächtigung zur Durchführung von Eignungs- und Folgeuntersuchungen gem. VGÜ von Vorteil · Berufserfahrung als Arbeitsmediziner*in von Vorteil · Gute Fähigkeiten in der Kommunikation mit unterschiedlichen Zielgruppen · Soziale Kompetenz und Freude an der Arbeit im Team · Gute EDV - Anwenderkenntnisse · Führerschein B sowie eigener PKW für Außendiensttätigkeit Die Bewerbungsschreiben sind unter Beilage der Geburtsurkunde, des Staatsbürgerschaftsnachweises (Österreichische oder EU-Staatsbürgerschaft), eines Lebenslaufes, von Zeugnissen über abgeschlossene Ausbildungen bzw. Praktika, sowie der ausschreibungsrelevanten Zeugnisse bzw. Bestätigungen, bei männlichen Bewerbern zudem des Nachweises über den abgelegten Präsenz- oder Zivildienst, an die Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee, Abteilung Personal, Neuer Platz 1, 9010 Klagenfurt am Wörthersee, vorzugsweise per E-Mail an personal@klagenfurt.at, zu richten. Gänzliche Unbescholtenheit wird vorausgesetzt. Bewerbungen werden nur berücksichtigt, wenn diese unter Beilage aller erforderlichen Unterlagen bis einschließlich 04. September 2026 bei der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee eingelangt sind. Bewerberinnen und Bewerber, die die Bedingungen dieser Ausschreibung nicht erfüllen oder die erforderlichen Unterlagen nicht beibringen, werden in das Objektivierungsverfahren nicht einbezogen. Reisekosten, welche im Rahmen der Objektivierung entstehen, können nicht vergüten werden. Hinweis § 12 K-LGlBG 2022: Die Bewerbungen von Männern sind besonders erwünscht, da im gegenständlichen Bereich kein ausgewogenes Verhältnis zwischen Männern und Frauen vorliegt. Der Bürgermeister Christian Scheider Die Angabe des Mindestentgelts für dieses Stellenangebot ist nicht verpflichtend, da die gesetzlichen Bestimmungen zur Entgeltangabe hier nicht zutreffen.