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Amt der Kärntner Landesregierung In der Kärntner Landesverwaltung wird nachstehende Planstelle zur Besetzung ausgeschrieben: 2 Planstellen als Reinigungskraft in Teilbeschäftigung (50 %) Arbeitgeber: Amt der Kärntner Landesregierung, Landesamtsdirektion, Unterabteilung Amtswirtschaft, Amtsgebäudeorganisation und Beschaffungsmanagement Dienstort: Klagenfurt am Wörthersee Bewerber:innen um diese Planstelle haben nachzuweisen: * Pflichtschulabschluss * entsprechende berufliche Eignung Erwünscht: * der Tätigkeit entsprechende Deutschkenntnisse * Erfahrung in der Gebäudereinigung Tätigkeitsbeschreibung: Unterhaltsreinigung von Büroräumlichkeiten, Sanitäranlagen sowie Sitzungs- und Veranstaltungsräumen; Unterstützung bei protokollarischen Veranstaltungen im Bedarfsfall. Dienstzeiten: Der Dienst erfolgt grundsätzlich im wöchentlichen Wechseldienst (Früh- und Abenddienst). Aufgrund protokollarischer Veranstaltungen und besonderen dienstlichen Erfordernissen können Anpassungen der Dienstzeiten erforderlich sein. Die Bereitschaft zu dieser Flexibilität wird vorausgesetzt. Entlohnung: Kärntner Landesvertragsbedienstetengesetz, Entlohnungsschema V, Modellfunktion "Infrastruktur Assistenzdienst", Mindestbruttoentgelt von € 2.709,42 (bei Vollbeschäftigung) in der Entlohnungsklasse 1, Entlohnungsstufe 1, eine höhere Entlohnungsstufe kann sich durch Anrechnung von Vordienstzeiten ergeben. Dienstverhältnis: unbefristet in Teilbeschäftigung (50 %) Bewerbungen werden nur dann in das Auswahlverfahren miteinbezogen, wenn diese: * mit dem dafür vorgesehenen Bewerbungsformular unter https://portal.ktn.gv.at/Forms/AFS/PV19 erfolgen, * die angestrebte Planstelle ausdrücklich (Bezeichnung laut Ausschreibung) im Bewerbungsformular angeführt wird, * die Aufnahme- bzw. Ernennungserfordernisse - entsprechend den dienstrechtlichen Bestimmungen des Kärntner Dienstrechtsgesetzes 1994 - von den Bewerber:innen erfüllt werden, * die Bewerber:innen die österreichische Staatsbürgerschaft oder die Staatsangehörigkeit eines Staates, dessen Angehörigen Österreich aufgrund von Verträgen im Rahmen der Europäischen Union dieselben Rechte für den Berufszugang zu gewähren hat wie Inländer besitzen, * die Bewerber:innen die deutsche Sprache in Wort und Schrift entsprechend der angestrebten Verwendung beherrschen, * bis spätestens 7. September 2026 einlangen. Gemäß § 12 Abs. 2 des Kärntner Landes-Gleichbehandlungsgesetzes 2022 (K-LGlBG 2022), hat die Ausschreibung den Hinweis zu enthalten, dass Bewerbungen von Männern besonders erwünscht sind, weil der Anteil der Männer im Wirkungsbereich der Dienstbehörde für die ausgeschriebene Verwendung oder Funktion unter 50 Prozent liegt. Bewerber:innen, welche die in der Ausschreibung als verpflichtend angeführten Voraussetzungen bis zum Ende der Bewerbungsfrist nicht erfüllen oder die erforderlichen Unterlagen nicht beibringen, sind in das Objektivierungsverfahren nicht einzubeziehen. Für alle Bewerber:innen, die die in der Kärntner Landeszeitung geforderten Ausschreibungskriterien erfüllen, setzt sich das Objektivierungsverfahren aus folgenden Verfahrensschritten zusammen: 1.) Analyse und Beurteilung der Bewerbungsunterlagen. Auf Grund des Ergebnisses der Vorselektion werden die zwölf bestgereihten Bewerber:innen zu einem 2.) Interview eingeladen. Die mathematische Zusammenführung der Ergebnisse (50 % Vorselektion, 50 % Interview) ergibt die Endreihung. Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass ein Ersatz allfälliger Reisekosten oder Aufwendungen im Hinblick auf die Teilnahme an Auswahlverfahren nicht möglich ist. Klagenfurt am Wörthersee, am 16. August 2026 Für die Kärntner Landesregierung: MMag. Günther Wurzer, M