🎁 Üben Sie dieses Vorstellungsgespräch, bevor Sie sich bewerben. Erstellen Sie Ihr kostenloses WorkMundi-Konto und erhalten Sie ein Interview-Training auf HelpsYouSpeak — kostenlos, ohne Karte. Ich möchte mein Training →
Die Marktgemeinde Gaming sucht 1 Diplomierte_n Gesundheits- und Krankenpfleger_in als Mitarbeiter_in im Bereich "Pflege- und Gesundheitsberatung - Community Nursing". Als Community Nurse (w/m/d) führen Sie Beratung, Anleitung und Schulung bei Menschen mit guter Gesundheit, bei Menschen mit bestehendem Gesundheitsproblem und bei pflegenden Angehörigen, im Rahmen von Hausbesuchen, Sprechstunden sowie telefonisch, durch. Außerdem wirken Sie bei der Planung, Umsetzung und Evaluierung von gesundheitsbezogenen Maßnahmen auf Gemeindeebene mit und vernetzen sich mit anderen Gesundheitsdienstleister_innen. Unser Angebot: * Befristete Anstellung als Vertragsbedienstete_r in Teilzeit ab 20 Stunden * Umfangreiche Einschulung * Abwechslungsreiche Tätigkeit * Abdecken des gesamten Kompetenzbereichs des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege in Eigenverantwortung Ihre Qualifikationen: * Abgeschlossene Ausbildung nach den Bestimmungen des 2. Hauptstückes des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes * Aufrechte Berufsberechtigung als DGKP in Österreich * Idealerweise langjährige Berufserfahrung, vorzugsweise in den Berufsfeldern extramurale Pflege, Schnittstellenmanagement, Beratung und Edukation * Ausgeprägtes Maß an Selbstorganisation, Eigenverantwortlichkeit, Methoden-, Handlungs- und Problemlösungskompetenz * Unbescholtenheit * Lenkberechtigung der Klasse B und eigenes KFZ Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen, die neben Motivationsschreiben, tabellarischem Lebenslauf und einer Kopie der Diplomurkunde auch eine Kopie des Ausweises für Gesundheitsberufe beinhalten, richten Sie bitte bis 15. September 2026 an: Marktgemeinde Gaming z.H.Frau Amtsleiterin Martina Wutzl Im Markt 1 - 3 3292 Gaming Für fachliche Fragen wenden Sie sich gerne an: DGKP Werner Oberegger 0664 / 84 648 28 cn@gaming.noe.at Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Die Angabe des Mindestentgelts für dieses Stellenangebot ist nicht verpflichtend, da die gesetzlichen Bestimmungen zur Entgeltangabe hier nicht zutreffen.